Ziele und Aufgaben des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Förderung bioenergetischer Diagnose- und Therapieverfahren, dies betrifft im Speziellen den Bereich der Elektroakupunktur nach Dr. Voll (im
Folgenden kurz „EAV“ genannt). Es handelt sich hierbei um eine komplementärmedizinische Methode. Der Verein führt selbst keine Ausbildungen durch, sondern sieht seine Aufgaben in
der Qualitätsüberprüfung und –sicherung bereits ausgebildeter Therapeuten.
Der Verein ist ein Zusammenschluss/Fachverband interessierter Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Apotheker, die die EAV zur Diagnose und Therapie betreiben. Dazu gehören auch
Angehörige von naturheilwissenschaftlichen Berufen mit Abschluss eines komplementär-medizinischen Studienganges in Form eines Bachelor-/Mastergrades und anderer Heilberufe. In Ausbildung stehende
Medizinstudenten, Heilpraktikeranwärter sowie Anwärter anderer Heilberufe können nach Prüfung im Einzelfall aufgenommen werden.
- Definition und Sicherung der Methode EAV und ihrer Standards
- Definition und Sicherung der Gerätestandards (EAV-Geräte)
- Überprüfung der Qualifikation zur Aufnahme in der Therapeutenliste
- Unterstützung der Neueinsteiger durch persönliche Ansprechpartner,
ggfs. Praxishospitation und Einzelschulung
- Informationsverbreitung des komplementär medizinischen Gedankenguts (EAV) in Wort, Schrift und elektronischen Medien auf nationaler und Internationaler Ebene zu vertreten, zu verbreiten und
durchzusetzen.
- Das Bewahren des klassischen Gedankenguts von Dr. Voll und deren Weiterentwicklung mit modernem, praxisnahem sowie systemischem Vorgehen.
Ebenso die Erklärung und die Unterschiede der EAV-Basis-Methode gegenüber anderen automatisierten Diagnose-Systemen.
- Optional die Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Die Mitglieder haben das Recht auf Informationen und Erfahrungsaustausch. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, soweit es in seinen Kräften steht, und
das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
- Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen (wie z.B. Symposien, Mitgliederversammlungen und Weiterbildungen) teilzunehmen.
- Das Stimmrecht können ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder ausüben. Diese haben eine Stimme, welche sie persönlich in der Mitgliederversammlung abgeben können. Diese ist
nicht übertragbar.
- Ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder haben das Recht sich durch entsprechende Vereinseigene Prüfungen (Diplom A oder B) zu qualifizieren.
- Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung und ist in der Beitragsordnung festgesetzt. Das Mitglied hat seine Zahlungen fristgerecht zu leisten. Ehrenmitglieder zahlen keinen
Mitgliedsbeitrag.